Vorübergehende Verkehrsanordnung Bucheneggstrasse

Veröffentlicht von
Aeugst am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
19.9.2024
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Vorübergehende Verkehrsanordnung des kantonalen Tiefbauamts


Die 648 Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon ist auf dem Teilstück von Tägerst (km 2.925) bis zur Möslistrasse (km 4.175) wegen Ersatz der Kunstbauten für den Fahrverkehr gesperrt. Die Sperrung betrifft Fahrräder (Signal 2.05), welche bergwärts von Tägerst in Richtung Buchenegg unterwegs sind.


Dauer der Sperre ab: Freitag, 20. September 2024 bis ca. Sonntag, 31. Oktober 2027


Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Albisstrasse, Gemeinde Langnau am Albis – Albispass – Albispassstrasse, Gemeinde Hausen am Albis – Reppischtalstrasse, Gemeinde Hausen am Albis, Aeugst am Albis und Stallikon.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Besondere Dringlichkeit (Baustelle besteht bereits, Unfallverhütung). Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt