Informationen zur Nachtparkgebühr 2025

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
13.1.2025
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Informationen zur Nachtparkiergebühr

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis ist gebührenpflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 7. Dezember 2015. Es ist unerheblich, ob ein privater Abstellplatz oder eine Garage gemietet wurde.

 

Der Gemeinderat, heute Stadtrat, definierte in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 den Begriff "regelmässig" wie folgt:

 

Bei  3 nacheinander durchgeführten Kontrollen  = 3 Feststellungen
Bei  5 nacheinander durchgeführten Kontrollen  = 4 Feststellungen
Bei  6 nacheinander durchgeführten Kontrollen  = 5 Feststellungen
Bis  8 nacheinander durchgeführte Kontrollen  = 6 Feststellungen
Bis  10 nacheinander durchgeführte Kontrollen  = 7 Feststellungen
Bis  12 nacheinander durchgeführte Kontrollen  = 8 Feststellungen

 

Gebühren pro Monat

  • Für Personenwagen bis 3,5 Tonnen, Anhänger an leichten Motorwagen sowie dreirädrige Motor-/Elektrofahrzeuge:                                Fr.  40.--
  • Für schwere Motorwagen, Anhänger an schweren Motorwagen, Wohnwagen, Bootsanhänger, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftsfahrzeuge:                                                               Fr. 120.--


Die Gebührenpflicht gilt für

  • Lenkende eines Motorfahrzeuges, die in Affoltern am Albis Wohnsitz nehmen bzw. haben und das von ihnen gelenkte Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkieren
  • Besuchende, die regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund parkieren

 

An-/Abmeldung

Alle Gebührenpflichtigen melden sich bis 14 Tage vor der Nutzung des Parkplatzes unter nachtparking@stadtaffoltern.ch an.


Zieht ein/-e Fahrzeuglenker/-in in eine andere Gemeinde und das Fahrzeug steht nicht mehr auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis, muss eine Abmeldung erfolgen, da die Abmeldung beim Einwohneramt nicht automatisch der Nachtparkierkontrolle gemeldet wird.

 

Sämtliche Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.

 

Nähere Informationen finden Sie unter: www.stadtaffoltern.ch/nachtparken

 

Weitere Auskünfte

Abteilung Sicherheit, Obere Bahnhofstrasse 7, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, Tel.: 044 762 56 00, E-Mail: nachtparking@stadtaffoltern.ch

 

14. Januar 2025

Abteilung Sicherheit

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781.1_Verordnung_Parkieren_offentlicher_Grund.pdfHerunterladen