Amtliche Publikation

Verordnungen und Reglemente

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Taxordnung
Veröffentlicht am
14.11.2019
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Taxordnung

Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 die Taxordnung für Dezember 2019 für die Spitex Seewadel genehmigt.


Der Beschluss liegt während der Rekursfrist am Empfang im Haus zum Seewadel, Obere Seewadelstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.


15. November 2019

Stadtrat Affoltern am Albis

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Dateiname
Taxordnung 2019- Spitex Seewadel.pdfHerunterladen