Taxordnung
Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 die Taxordnung für Dezember 2019 für die Spitex Seewadel genehmigt.
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist am Empfang im Haus zum Seewadel, Obere Seewadelstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.
15. November 2019
Stadtrat Affoltern am Albis