1. Wahlgang: Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 vom
24. November 2024
Da keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreicht hat, findet am
9. Februar 2025 ein zweiter Wahlgang statt.
Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84a Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte [GPR]). Im Übrigen gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten (§ 84a Abs. 1 GPR).
Gegen diese Wahl kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden.
26. November 2024
Stadtrat Affoltern am Albis