Totalrevision Gebührenreglement per
1. Januar 2025
Der Stadtrat Affoltern am Albis hat am 26. November 2024 das Gebührenreglement totalrevidiert.
Der Beschluss ist unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Präsidiales, 3. Stock, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
3. Dezember 2024
Stadtrat Affoltern am Albis