Amtliche Publikation

Anordnung Ersatzwahl - Rechnungsprüfungskommission 2024

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
3.6.2024
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Anordnung Ersatzwahl - 1 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der Stadt Affoltern am Albis für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Für den aus der Rechnungsprüfungskommission der Stadt Affoltern am Albis zurücktretende Dominic Täubert ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer zu wählen. In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am

 

Montag, 15. Juli 2024, 11.30 Uhr

 

Wahlvorschläge von stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Affoltern am Albis haben, bei der Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich mit folgenden Angaben einzureichen:

 

Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit. Zudem kann der Rufname angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Affoltern am Albis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Stadtrat erklärt die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 24. November 2024 ein Wahlgang durchgeführt. Die Wahl wird mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

 

Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht (vollständig) besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 9. Februar 2025.

 

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 6. Dezember 2024, 12.00 Uhr, können für einen allfälligen zweiten Wahlgang bei der Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Formulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Affoltern am Albis
4. Juni 2024

Anhänge
Dateiname
Wahlvorschlag ein Mitglied der RPK 2024.pdfHerunterladen