Kehrichtgrundgebühr 2021
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 3. November 2020 die Kehrichtgrundgebühr für das Jahr 2021 in Anwendung von Art. 11 und 12 der Abfallverordnung vom 19. Juni 2000 und Ziffer 3 des Gebührenreglements zur Abfallverordnung vom 6. November 2000 wie folgt festgesetzt:
Kehrichtgrundgebühr 2021: Fr. 110.00 (zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer)
pro Haushalt, Landwirtschafts-, Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieb
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
13. November 2020
Stadt Affoltern am Albis, Bereich Hochbau und Umwelt