Nutzungsplanung: Korrigendum zur Publikation vom 13. August 2021: Privater Teilgestaltungsplan "Brauipark" - Teilweise Nichtgenehmigung
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Genehmigung
Der Stadtrat der Stadt Affoltern am Albis hat mit Beschluss Nr. 193 vom 25. August 2020 dem privaten Teilgestaltungsplan "Brauipark" zugestimmt. Anschliessend erfolgte die teilweise Nichtgenehmigung des privaten Teilgestaltungsplan "Brauipark" durch die Baudirektion mit Verfügung Nr. 60/21 vom 15. Juli 2021. Nicht genehmigt wird Art. 14 Abs. 4 GPV der Gestaltungsplanvorschriften zum privaten Teilgestaltungsplan "Brauipark".
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen ab dem 27. August 2021 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Stadtverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis auf.
Gegen den Zustimmungsbeschluss des Stadtrates und gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion zum privaten Teilgestaltungsplan "Brauipark" kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.09.2021
Nutzungsplanungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis