Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe, Affoltern am Albis
Bekanntmachung des Inkrafttretens
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Harmonisierung der Baubegriffe wurde von den Stimmberechtigten der Stadt Affoltern am Albis an der Urnenabstimmung vom 22. September 2024 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 29. November 2024 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 17. Januar 2025 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Harmonisierung der Baubegriffe tritt gemäss Urnenabstimmung vom 22. September 2024 am 1. März 2025 in Kraft.
Rechtliche Hinweise
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis