Nutzungsplanung: Teilgestaltungsplan lndustrie-/Büelstrasse
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 24. März 2020 den privaten Teilgestaltungsplan lndustrie-/Büelstrasse zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet (§ 7 PBG).
Folgende Dokumente liegen vom 3. April 2020 während 60 Tagen bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 13, 8910 Affoltern am Albis zu den ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme auf:
- Situationsplan 1:500, dat. 13. Februar 2020
- Vorschriften, dat. 13. Februar 2020 rev.
- Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, dat. 13. Februar 2020 rev.
Während der Dauer der besonderen Lage und dem Notfallbetrieb der Stadt Affoltern am Albis wird auf die elektronische Einsichtnahme im kommunalen Publikationsorgan https://www.amtliche-nachrichten.ch/affoltern-am-albis verwiesen. Die Einsichtnahme vor Ort ist auf ausdrückliches Ersuchen hin möglich.
Beschluss/Verfügungsnummer: Stadtratsbeschluss Nr. 72
Beschluss/Verfügungsdatum: 2020-03-24
Rechtliche Hinweise und Fristen
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind der Stadt Affoltern am Albis, Abteilung Bau und Infrastruktur, Marktplatz 1, Postfach, 8910 Affoltern am Albis bis zum 3. Juni 2020 einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 03.06.2020
Öffentliche Auflage (§ 7 Planungs- und Baugesetz)
Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Marktplatz 1, Postfach
8910 Affoltern am Albis