Abfallgrundgebühr 2022
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2021 die Abfallgrundgebühr für das Jahr 2022 in Anwendung von Art. 11 und 12 der Abfallverordnung vom 19. Juni 2000 und Ziffer 3 des Gebührenreglements zur Abfallverordnung vom 6. November 2000 wie folgt festgesetzt:
Kehrichtgrundgebühr 2022: Fr. 110.00 (zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer)
pro Haushalt, Landwirtschafts-, Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieb
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
15. Oktober 2021
Stadt Affoltern am Albis, Bereich Hochbau und Umwelt