Strassenbau: Sanierung und Umgestaltung Heimpelstrasse West nach den Schwammstadt-Prinzipien Projektfestsetzung, Affoltern am Albis
Weitere Bekanntmachung zu Strassenbau
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 57 vom 4. Februar 2025 das Projekt gemäss § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) festgesetzt.
Die Unterlagen liegen ab dem 21. Februar 2025 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Stadtverwaltung, Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis auf und sind zusätzlich unter www.stadtaffoltern.ch einsehbar.
Rechtliche Hinweise und Fristen:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Über Einsprachen, welche im Rahmen der Projektauflage gemäss § 16/17 StrG erhoben wurden, wird mit der Festsetzung entschieden. Wer es unterlassen hat, Einsprache zu erheben, kann den Entscheid nicht anfechten (§ 17 Abs. 4 StrG).
Rechtsmittelfrist:
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.03.2025
Kontaktstelle:
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis