Nutzungsplanung: Privater Gestaltungsplan Loo und Gewässerraum Jonen im Geltungsbereich des Gestaltungsplans, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Bekanntmachung des Inkrafttretens
Der Gestaltungsplan Loo wurde vom Stadtrat am 7. April 2020 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 15. Juli 2020 genehmigt.
Der Gewässerraum Jonen im Sinne von Art. 41a GSchV im Geltungsbereich des Gestaltungsplans wurde von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 187 vom 20. Mai 2020 festgelegt.
Die Beschlüsse wurden am 24. Juli 2020 publiziert und für 30 Tage öffentlich aufgelegt.
Rechtliche Hinweise
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 1. September 2020 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Plan tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
Postfach
8910 Affoltern am Albis