Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 3. Januar 2023 sind sämtliche Beschlüsse derEinwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 3. Januar 2023 sind sämtliche Beschlüsse derEinwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.