Fahrverbot zu Schulhäuser

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Fahrwangen
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
20.9.2022
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Verkehrsanordnung

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung neu verfügt.

 

Fahrwangen:

Alte Aescherstrasse, Zufahrt zu den Schulhäusern auf Parzelle 899, Verbot für Motorwagen und Motorräder, Signal 2.13 mit Zusatztext: Montag – Freitag, von 06.00 – 19.00 Uhr, ausgenommen mit Bewilligung der Gemeinde.

 

Einsprachen:

Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 22. September 2022 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.