Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 2. August 2023 sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen.