Verkehrsanordnung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung revoziert (aufgehoben):
Fahrwangen:
Revokation der Publikation vom 31.01.1987, Stop (Signal 3.01), Einmündung Fabrikgässli in die Vordergasse.
Einsprachen:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen digitalen Amtsblatt vom 20.12.2024 bis 20.01.2025 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.