Projektauflage K 369 Sanierung Hintergasse / Bettwilerstrasse

Veröffentlicht von
Fahrwangen
Rubrik
Strassenbau
Veröffentlicht am
9.5.2024
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Projektauflage

Strecke:  Fahrwangen IO, K369; Sanierung Hintergasse / Bettwilerstrasse

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 13. Mai 2024 bis 11. Juni 2024, in der Gemeindeverwaltung Fahrwangen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung Unterhalt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

 

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

 

Aarau, 10. Mai 2024

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung