Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 3. Januar 2024 sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 3. Januar 2024 sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.