Ersatzwahl von einem Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/25
Ergebnis 1. Wahlgang vom 22. Oktober 2023
Stimmberechtigte: 1‘461
Eingelangte Wahlzettel: 241
- Leere Wahlzettel: 111
- Ungültige Wahlzettel: 3
In Betracht fallende Wahlzettel 127
Gültige Stimmen: 127
Absolutes Mehr: 64
Stimmen haben erhalten:
- Vereinzelt gültige 127
Das absolute Mehr wurde nicht erreicht. Nachdem im 1. Wahlgang keine Wahl zustande gekommen ist, ist ein 2. Wahlgang durchzuführen. Dieser wird am 07. Januar 2024 (neuer Termin) stattfinden, sofern nicht die Bestimmungen der stillen Wahl zur Anwendung kommen.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde Fahrwangen bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR).
Das Wahlanmeldeformular für den 2. Wahlgang kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. Die Anmeldung ist bis am Mittwoch, 1. November 2023 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen einzureichen.
Der Anmeldung ist ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§ 32 Abs. 2 und 4 GPR).
Sind im zweiten Wahlgang nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses schriftlich mit Begründung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.