Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 26. Februar 2024 sind sämtliche Beschlüsse der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Januar 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 26. Februar 2024 sind sämtliche Beschlüsse der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Januar 2024 in Rechtskraft erwachsen.