Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 6. Januar 2025 sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 6. Januar 2025 sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024 in Rechtskraft erwachsen.