Verkehrsanordnung: Chratzareal, Hausen am Albis
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
Bis zum Abschluss der Bauarbeiten Sporthalle Weid
Verkehrsanordnung
Die Gemeinde Hausen am Albis hat folgende temporäre Verkehrsanordnung verfügt:
Baustellenzufahrt Chratzareal / Weidstrasse
Tempo 20
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Statthalteramt, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.03.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.