temporäre Verkehrsanordnung, Chratzareal

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
20.2.2025
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Verkehrsanordnung: Chratzareal, Hausen am Albis


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Bis zum Abschluss der Bauarbeiten Sporthalle Weid


Verkehrsanordnung

Die Gemeinde Hausen am Albis hat folgende temporäre Verkehrsanordnung verfügt:

Baustellenzufahrt Chratzareal / Weidstrasse

Tempo 20



Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Statthalteramt, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.03.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.