Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege für die Amtsdauer 2022 bis 2026 / Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung zweite Frist

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
18.11.2024
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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung des Gemeinderates vom 4. Oktober 2024 sind für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege innert der festgesetzten Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Als Mitglied: 

Corrodi, Rebecca

1983

8915 Hausen a.A.

Umweltingenieurin

parteilos

Woerz, Adrian

1971

8925 Ebertswil

Unternehmer

parteilos

 

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte können die eingereichten Wahlvorschläge innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, d.h. bis spätestens am 26. November 2024, 11.30 Uhr zurückgezogen oder mit weiteren Wahlvorschlägen zu Handen des Gemeinderates bei der Einwohnerkontrolle, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis ergänzt werden. 

 

Formulare für weitere Wahlvorschläge sind via Homepage (www.hausen.ch) oder am Schalter der Einwohnerkontrolle erhältlich. Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Hausen am Albis hat. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. 

 

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die beiden oben genannten Wahlvorschläge innert der festgesetzten 7-tägigen Frist unverändert bleiben, d.h. weder ergänzt noch reduziert werden. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang am 9. Februar 2025 statt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Hausen am Albis, 19. November 2024

Gemeinderat