Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 12. März 2025
- Genehmigung der Abfallverordnung (Totalrevision) gemäss Variante a (Bringsammlung beim Grüngut und Astmaterial)
- Genehmigung der Gemeindeordnung (Teilrevision) und Verabschiedung zuhanden Urnenabstimmung
- Kreditgenehmigung für Wasserleitungsersatz altes Reservoir Ebertswil-Houen-Hirzwangen
- Kreditgenehmigung für Umgebungsgestaltung Primarschulareal, mit folgender zusätzlicher Beschlussziffer:
Der Gemeinderat wird beauftragt, sicherzustellen, dass der Spielplatz auch während der Schulzeit von der Öffentlichkeit benutzt werden kann.
Rechtsmittelbelehrung
Beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
– innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
– innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 14. März 2025
Der Gemeinderat