Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022- 2026 - Stille Wahl

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Hausen am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
8.8.2022
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Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022- 2026 - Stille Wahl

Am 29. Juli 2022 wurde der untenstehende Wahlvorschlag publiziert. Innert der gesetzlich vorgegebenen Nachfrist wurde dieser weder geändert noch zurückgezogen. Es wurden auch keine neuen Wahlvorschläge eingereicht.

 

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte wird somit für die Amtsdauer 2022 - 2026 als still gewählt erklärt:

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Hausen am Albis, 9. August 2022

Der Gemeinderat