Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
- Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses auf 90 %
- Genehmigung eines Kredites von Fr. 1'497'000 für den Ersatz der Wasserleitung Ebertswil – Wesenmatt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröfentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Afoltern, Im Grund 15, 8910 Afoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriten über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schritlich Rekurs in
Stimmrechtssachen
– und im Übrigen innert 30 Tagen schritlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 liegt in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.
Hausen am Albis, 4. Dezember 2020
Der Gemeinderat