Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022-2026 / Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung zweite Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 17. Juni 2022 ist für die am 25. September 2022 stattfindende Erneuerungswahl von einem Mitglied des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
In Anwendung des Gesetzes über die Politischen Rechte sowie Artikel 7 der Gemeindeordnung wird eine neue Frist von sieben Tagen bis am Freitag, 5. August 2022 um 12:00 Uhr angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Hausen am Albis, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hausen am Albis hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Hausen am Albis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, namentlich wenn keine weiteren Wahlvorschläge eingehen.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt wird am 25. September 2022 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 29. Juli 2022
Der Gemeinderat