Erneuerungswahlen Sekundarschulpflege

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
7.10.2021
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Erneuerungswahlen vom 27. März 2022 (1. Wahlgang)

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl nachstehender Ämter für die Amtsdauer 2022 – 2026 auf den 27. März 2022 festgesetzt:

  • 5 Mitglieder inkl. Präsident/in der Sekundarschulpflege Hausen am Albis, Kappel am Albis und Rifferswil

In Anwendung von Artikel 9 der Gemeindeordnung der Sekundarschule sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 17. November 2021 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis oder Rifferswil hat.

 

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis oder Rifferswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl (1. Wahlgang) durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Hausen am Albis, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, erhältlich oder können auf www.hausen.ch heruntergeladen werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Hausen am Albis, 08. Oktober 2021             Gemeinderat Hausen am Albis

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