Wahlvorschlag für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018/2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. Juni 2020 sind für die Ersatzwahl innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung der Sekundarschule sowie des Gesetzes über die Politischen Rechte wird eine zweite Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 24. Juli 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft, Gemeinderatskanzlei, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, eingereicht werden können.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis oder Rifferswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 27. September 2020 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Hausen am Albis, per Email
stefanie.oswald@hausen.ch, via Homepage www.hausen.ch oder 044 764 80 20, erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 17. Juli 2020
Gemeinderat Hausen am Albis