Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaften Heischerstrasse 29a, 29a.1, 29a.3 und 29a.5, Hausen am Albis
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 12. November 2024 den
Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und dem Eigentümer, Daniel Thöni, für die Liegenschaften Inv.-Nr. 144, 146, 147 und 145, Vers.-Nrn. 1030, 1036, 1034 und 1028, auf den Grundstücken Kat.-Nr. 3748, 3749, 3631 und 3747, Heischerstrasse 29a, 29a.1, 29a.3 und 29a.5, Hausen am Albis genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis,
öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.12.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.