Wahlanordnung

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
16.12.2021
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Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2022 - 2026 / Publikation der definitiven Wahlvorschläge (Wahlanordnung)

Nach Ablauf der zweiten Frist (Nachfrist) für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2022 bis 2026 liegen die folgenden, definitiven Wahlvorschläge vor:

 

5 Mitglieder – 5 Wahlvorschläge

 

1.

Ehinger Corinne

1987

Montessori Kindergärtnerin und Schulleiterin

Albisstrasse 31,

Hausen am Albis

neu

2.

Flückiger Esther

1975

dipl. NATW ETH

Jakob-Zürrer-Strasse 1,

Hausen am Albis

bisher

3.

Huwiler Eva

1982

Lektorin/PR-Beraterin

Hotzenmattstrasse 23, Hausen am Albis

bisher

SP

4.

Huber Andreas

1955

ehem. Studienleiter FH

Oberalbisstrasse 2,

Hausen am Albis

neu

5.

Moser Barbara

1974

Biologin

Steinbaumstrasse 34, Ebertswil

bisher

SP

 

1 Präsidium – 1 Wahlvorschlag

 

1.

Flückiger Esther

1975

dipl. NATW ETH

Jakob-Zürrer-Strasse 1,

Hausen am Albis

neu

 

 

Die Urnenwahl wird am 27. März 2022 durchgeführt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 55 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt auf dem die offiziell Kandidierenden aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.