Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021
- Genehmigung der Bauabrechnung für die Neugestaltung des Postplatzes
- Genehmigung der Bauabrechnung für den Neubau des Reservoirs Ebertswil
- Genehmigung der Bauabrechnung für den Ersatz der Wasserleitung Ebertswil-Wesenmatt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schritlich Rekurs in Stimmrechtssachen
– und im Übrigen innert 30 Tagen schritlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Hausen am Albis, 10. Juni 2022
Der Gemeinderat