Stille Ersatzwahl in die Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023 - 2027
Auf die Ausschreibung vom 11.10.2022 ist als Vertretung der Röm.-kath. Kirchgemeinde Hausen-Mettmenstetten in der kantonalen Synode (1 Sitz) nur eine einzige gültige Kandidatur eingegangen. Auch nach Ablauf der am 26.11.2022 publizierten Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Als Mitglied der Synode wird für die Amtsdauer 2023 - 2027 als gewählt erklärt:
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, erhoben werden.
16. Dezember 2022
Gemeinderat Hausen am Albis