Reglemente und Verordnungen
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 29. März 2022 folgende Anpassung am Videoüberwachungsreglement genehmigt und per 1. Mai 2022 respektive nach Eintritt der Rechtskraft in Kraft gesetzt:
- Neuer Standort: Bushaltestelle/Veloständer Bifang
Der Beschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt zusammen mit dem revidierten Reglement während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Hausen am Albis, 8. April 2022
Der Gemeinderat