Anpassung Videoüberwachungsreglement, Genehmigung

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
7.4.2022
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Reglemente und Verordnungen

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 29. März 2022 folgende Anpassung am Videoüberwachungsreglement genehmigt und per 1. Mai 2022 respektive nach Eintritt der Rechtskraft in Kraft gesetzt:

 

  • Neuer Standort: Bushaltestelle/Veloständer Bifang

 

Der Beschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt zusammen mit dem revidierten Reglement während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. 

 

Hausen am Albis, 8. April 2022

 

Der Gemeinderat

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GRB 882022 - Videoüberwachung, Anpassung Videoüberwachungsre.pdfHerunterladen