Reglemente und Verordnungen
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 17. Mai 2022 folgendes Reglement genehmigt und in Kraft gesetzt:
- Motorwagendienst-Reglement
Der Beschluss und das Reglement sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Hausen am Albis, 3. Juni 2022
Der Gemeinderat