Entlassung aus Schutzinventar: Mittelalbis 7.1, Hausen am Albis
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeindrat Hausen am Albis hat mit Beschluss Nr. 303 am 10. Dezember 2024, gestützt auf § 213 PBG, die Liegenschaft Mittelalbis 7.1 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3389 in Hausen am Albis aus dem Inventar der die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen Schutzobjekte entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates mit dazugehörigen Akten kann während der Rekursfrist beim Bauamt Hausen am
Albis eingesehen werden.
Bauamt Hausen am Albis
Ebertswilerstrasse 1
8915 Hausen am Albis
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und
materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.02.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.