Entlassung aus Schutzinventar: Mittelalbis 7.1, Hausen am Albis

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
9.1.2025
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Entlassung aus Schutzinventar: Mittelalbis 7.1, Hausen am Albis


Betrifft

8915 Hausen am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeindrat Hausen am Albis hat mit Beschluss Nr. 303 am 10. Dezember 2024, gestützt auf § 213 PBG, die Liegenschaft Mittelalbis 7.1 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3389 in Hausen am Albis aus dem Inventar der die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen Schutzobjekte entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates mit dazugehörigen Akten kann während der Rekursfrist beim Bauamt Hausen am

Albis eingesehen werden.


Bauamt Hausen am Albis

Ebertswilerstrasse 1

8915 Hausen am Albis



Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schritlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und

materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.



Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.02.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.