Vorübergehende Verkehrsanordnung 09/24 und 10/24

Veröffentlicht von
Hausen am Albis
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
5.8.2024
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Verkehrsanordnung: Bucheneggstrasse


Betrifft

Stallikon, Langnau, Hausen am Albis, Aeugst am Albis


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Montag, 2. September 2024 bis ca. Sonntag, 31. Oktober 2027


Verkehrsanordnung

Die 648 Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon ist auf dem Teilstück von Tägerst (km 2.925) bis zur Möslistrasse (km 4.175) wegen Ersatz der Kunstbauten für Lastwagen und Gesellschaftswagen gesperrt (Signal 2.07, Verbot für Lastwagen / Signal 2.08 Verbot für Gesellschaftswagen).


Verkehrsumleitung

Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Albisstrasse, Gemeinde Langnau am Albis – Albispass – Albispassstrasse, Gemeinde Hausen am Albis – Reppischtalstrasse, Gemeinde Hausen am Albis, Aeugst am Albis und Stallikon


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.09.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.