Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Nachfolgeregelung, Inkraftsetzung, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Am 9. Juni 2022 setzte die Gemeindeversammlung die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung fest und erteilte dem Gemeinderat die Kompetenzdelegation. Der Gemeinderat setzte am 9. April 2024 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung fest. Mit Beschluss vom 17. September 2024 stimmte der Gemeinderat der Nachfolgeregelung zu.
Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Nachfolgeregelung mit Verfügung vom 6. Januar 2025 (KS-0118/24). Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Nachfolgeregelung) ist in Rechtskraft erwachsen und wird per 1. April 2025 in Kraft gesetzt.
25. März 2025 Gemeinderat Hedingen |