Teilrevision kommunale Richtplanung sowie Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung), Inkraftsetzung, Bekanntmachung des Inkrafttretens

Veröffentlicht von
Hedingen
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
24.6.2024
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Teilrevision kommunale Richtplanung sowie Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung), Inkraftsetzung, Bekanntmachung des Inkrafttretens

Am 9. Juni 2022 setzte die Gemeindeversammlung die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung fest. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Richtplanung mit Verfügung vom 6. März 2023. Die Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung) verfügte die Baudirektion am 21. November 2023. Gegen die Richt- und Nutzungsplanung sind gemäss Rechtskraftbescheinigungen keine Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (teilweise Nichtgenehmigung) sind in Rechtskraft erwachsen und werden per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt.

Die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab 1. Juli 2024 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung. Die Bau- und Zonenordung und der Zonenplan sind ab 1. Juli 2024 auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

 

 

25. Juni 2024

Gemeinderat Hedingen