Amtliche Publikation

Unterschutzstellung der Gebäude Alte Haldenstrasse 4, Vers.-Nr. 111 und Alte Haldenstrasse 4.1, Vers.-Nr. 112

Veröffentlicht von
Hedingen
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
4.7.2024
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Unterschutzstellung der Gebäude Alte Haldenstrasse 4, Vers.-Nr. 111 und Alte Haldenstrasse 4.1, Vers.-Nr. 112


Betrifft

8908 Hedingen


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Hedingen hat mit Beschluss vom 11. Juni 2024, Geschäft Nr. 161, die beiden Gebäude, Vers.-Nrn. 111, Alte Haldenstrasse 4 und Vers.-Nr. 112, Alte Haldenstrasse 4.1 auf Grundstück Nr. 206, 8908 Hedingen, gestützt auf § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu kommunalen Schutzobjekten erklärt und mit einem Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.


Einsichtnahme

Die Unterlagen liegen während der Dauer von 30 Tagen bei der Gemeinde Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur Einsicht auf.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des kantonalen Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.08.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Gemeinde Hedingen

Bereich Hochbau

Zürcherstrasse 27

8908 Hedingen