Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 veröffentlicht.
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023
- Genehmigung der Rechnung 2023
- Das Traktandum 4 «Verpflichtungskredit für die Sanierung und Erweiterung des Gemeindehauses im Mühlegebäude über CHF 3'550'000 inkl. MWST» wurde an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen – dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum
- Genehmigung der Revision des Abfallreglements mit Einführung einer Grünabfuhr sowie Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 70'000 zur Durchführung der Containeraktion
- Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft Hauptstrasse 20 zur Erstellung von 2 Kindergartenabteilungen über CHF 705'000 inkl. MWST zuzüglich Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise, Basis Dezember 2020, Stand Oktober 2023, mit 119.9 Punkten
- Genehmigung des Gemeindevertrages zwischen den Einwohnergemeinden Auenstein, Brunegg, Holderbank, Niederlenz, Rupperswil, Schinznach, Thalheim, Veltheim und Möriken-Wildegg betreffend der Führung der Regionalen Oberstufe Möriken-Wildegg mit einem Investitionsbeitrag von CHF 2'450'000
- Genehmigung des Vorvertrages für den Heizungsersatz sowie den Anschluss an den geplanten Wärmeverbund mit Investitionskosten von CHF 216'000 inkl. MWST
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ablauf Referendumsfrist: 29. Juli 2024
Gemeinderat Niederlenz