Einberufung ausserordentliche Ortsbürgergemeindeversammlung
Initianten der Ortsbürgergemeinde verlangen, dass gestützt auf § 22 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung mit folgendem Begehren einberufen wird:
- Es sei der Ortsbürgergemeindeversammlung der Kauf des Restaurant «Müli» mit 4 Wohnungen über CHF 1’980'000 zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Auszug aus dem Stimmregister:
Total Stimmberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger |
181 |
Ungültige Unterschriften |
0 |
Gültige Unterschriften |
50 |
Der Gemeinderat stellt fest, dass das Initiativbegehren den gesetzlichen Anforderungen entspricht und aufgrund der gültig eingereichten 50 Unterschriften zu Stande gekommen ist.
Der Gemeinderat legt damit verbunden die ausserordentliche Ortsbürgergemeindeversammlung auf Montag, 8. Mai 2023, 19 Uhr fest.
Gemeinderat Niederlenz