Erinnerung Ersatzwahl Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang vom 9. Juni 2024, Anmeldeverfahren
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem
Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Als Vizeammann ist nur ein aktuelles Gemeinderatsmitglied wählbar.