Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Wettingen
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 26. September 2024, gestützt auf § 37f des Gemeindegesetzes, das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Wettingen erlassen.
Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 26. September 2024 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation in der Limmatwelle an gerechnet, eine Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden.
Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
24. Oktober 2024
Gemeinde Wettingen