Bleicherain, Zufahrtsstrasse zu Hausnummern 2 + 4, Verbot für Motorwagen und Motorräder
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Stadt Lenzburg:
Bleicherain, Zufahrtsstrasse zu Hausnummern 2 + 4, Verbot für Motorwagen und Motorräder, 2.13, ausgenommen: Anwohner, öffentliche Dienste, betriebsnotwendiger Verkehr.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Rechtsmittelfrist
Frist von / bis: 07.03.2025 - 07.04.2025
Lenzburg, der Stadtrat