Zurückschneiden von Bäumen und Hecken

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Wuerenlos
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
10.7.2024
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Zurückschneiden von Bäumen und Hecken

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.

  • Hecken, Pflanzen und Sträucher sind auf 50 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt mindestens auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
  • In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Im Gehwegbereich muss eine freie Höhe von 2.50 m eingehalten werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassennamensschilder, Hydranten und Strassenlampen nicht verdeckt sind.
  • In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum in einer Höhe von 60 cm bis 3.0 m gewährleistet sein. Die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV).

Grundeigentümer, deren Bäume an öffentliche Strassen und Gehwege angrenzen, haften für Schäden und Verletzungen, welche durch Ihre Bäume bzw. Äste entstehen.

 

Das Zurückschneiden hat bis 2. August 2024 zu erfolgen. Besten Dank.

Bauverwaltung Würenlos