Öffentliche Auflage
Gestaltungsplan "inneri Gassächer", Neuenhof
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe für den Gestaltungsplan "inneri Gassächer", Parzellen 718/723, gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 28. Oktober 2024 bis 26. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "inneri Gassächer", Neuenhof, wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Gemeinde Neuenhof
Gemeinderat
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26. 11.2024
Rechtsmittelfrist