Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Protokoll/Beschlüsse aus Versammlung
Veröffentlicht am
4.12.2024
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Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2024 wie folgt veröffentlicht:

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2024; Genehmigt
  2. Kreditabrechnungen
    1. Sanierung Deckbelag Härdlistrasse; Genehmigt
    2. Ersatz Wasserleitung Härdlistrasse; Genehmigt
    3. Bauliche massahmen Elektrizitätsversorgung Härdlistrasse; Genehmigt
    4. Treppenaufgang Gyrhaldenstrasse; Sanierung; Genehmigt
    5. Schulhaus Seefeld; Sanierung Flachdach; Genehmigt
    6. Ausbau Sandäckerstrasse; Genehmigt
    7. Ausbau Elektronanlagen Sandäckerstrasse; Genehmigt
    8. Ausbau Strassenentwässerung/Kanalisation Sandäckerstrasse; Genehmigt
    9. Ausbau Wasserversorgung Sandäckerstrasse; Genehmigt
    10. Lichtsignalanlagen Zentrums- und Zentrums-/Landstrasse; Genehmigt
  3. Totalrevision Personalreglement; Genehmigt
  4. Ausgliederung Gemeindewerke (EVS / KNS)
    1. Übertragung der Elektrizitätsversorgung (Betrieb und Anlagen) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 620 ff. Obligationenrecht; Genehmigt
    2. Übertragung des Kommunikationsnetzes (Betrieb und Anlagen) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 620 ff. Obligationenrecht; Genehmigt
    3. Überführung der Betriebe in eine gemeinsame Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Einwohnergemeinde Spreitenbach; Genehmigt
    4. Änderungen des Erlasses SRS 7.6-1 (Reglement für die Erteilung von Konzessionen für die Nutzung sowie die bauliche Beanspruchung von Gemeindestrassen (Konzessionsreglement, KR)) vom 20. Juni 2017 per 1. Januar 2025; Genehmigt
    5. Aufhebung des Erlasses SRS 7.4.1-1 (Organisationsreglement der Gemeindewerke) vom 27. November 2012 per 1. Januar 2025; Genehmigt
    6. Aufhebung des Erlasses SRS 7.4.2-1 (Elektrizitätsversorgungsreglement) vom 18. November 2003 per 1. Januar 2025; Genehmigt
    7. Aufhebung des Erlasses SRS 7.4.2-1.1 (Tarif- und Gebührenordnung Elektrizitätsversorgung) vom 18. November 2003 per 1. Januar 2025; Genehmigt
    8. Aufhebung des Erlasses SRS 7.4.5-1 (Kommunikationsnetzreglement) vom 18. November 2003 per 1. Januar 2025; Genehmigt
    9. Aufhebung des Erlasses SRS 7.4.5-1.1 (Tarif- und Gebührenordnung Kommunikationsnetz) vom 18. November 2003 per 1. Januar 2025; Genehmigt
    10. Gewährung eines Darlehens an die neue Netze Spreitenbach AG in der Höhe von CHF 15 Mio.; Genehmigt
  5. Verpflichtungskredit zur Sanierung der Wasserleitung Fegistrasse in der Gesamthöhe von CHF 400’000; Genehmigt
  6. Verpflichtungskredit Investitionen in die Anlagen der Wasserversorgung für die gegenseitige Wasserlieferung in Störungssituationen
    1. Vertrag über die Investition in Anlagen der Wasserversorgung und über die gegenseitige Wasserlieferung in Störungssituationen (Wasserlieferungsvertrag) zwischen der Regionalwerke AG Baden, der Elektrizität Wasser Neuenhof, der Einwohnergemeinde Killwangen, der Einwohnergemeinde Spreitenbach, der Energie Wettingen AG, der Einwohnergemeinde Würenlos, der Stadt Dietikon und der Gruppenwasserversorgung Furttal; Genehmigt
    2. Bruttoinvestitionskredit von CHF 2’118’760 für den Bau der Verbindungsleitung zwischen der Wasserversorgung Würenlos und der Gruppenwasserversorgung Furttal [Der Anteil für die Wasserversorgung Spreitenbach beträgt CHF 360’000 (inkl. MwSt. 8,1 %)]; Genehmigt
  7. Verpflichtungskredit zur Sanierung der Heizung in der Schulanlage Zentrum und dem damit verbundenen Anschluss an den Wärmeverbund Neumatt in der Gesamthöhe von CHF 1’100’000; Genehmigt
  8. Budget 2025 mit unverändertem Steuerfuss von 100 %; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.

 

Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

 

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025