Unterschutzstellungsvertrag Ensemble Im Winkel 8, bestehend aus Wohnhaus, Scheune und Schopf
Betrifft
8911 Rifferswil
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Rifferswil hat an seiner Sitzung vom 3. September 2024 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz PBG den verwatlungsrechtlichen Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Rifferswil und dem Eigentümer Peter Bleuler, Generalunternhemung AG für das Ensemble Vers.-Nrn. 98, 99 und 151 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2114, Im Winkel 8, Rifferswil, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 240 Abs. 1 VRG). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.11.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.